Folgendes sollten Sie beachten wenn Sie einen Schlüsselnotdienst beauftragen:

1. Verlangen Sie eine Garantie der zerstörungsfreien Öffnung (nur bei zugefallenen, nicht verriegelten* Türen möglich) – also, dass kein Zylinder herausgebohrt, gefräst oder gezogen wird und der Beschlag ganz bleibt.
(* = Einschränkungen siehe unten und Seite www.Schluesselnotdienst.info/Leistungen)

2. Lassen Sie sich einen verbindlichen Festpreis auf den Cent genau bestätigen, incl. An- und Abfahrt, der Arbeit vor Ort, Zuschlägen und sonstiger Kosten – fragen Sie hier sehr genau nach! Alle seriösen Schlüsselnotdienste können zumindest einen Höchstpreis nennen. Lassen Sie sich nicht auf unbestimmte Angaben ein!

3. Vereinbaren Sie ein „Erfolgsgehalt“ – also, sollte die zugefallene, nicht verriegelte* Tür mit zerstörungsfreien Öffnungsmethoden zu bleiben, muss garantiert sein, dass der Monteur/die Firma kostenlos wieder abfährt oder eine völlig kostenfreie Dienstleistung als Alternative zur Öffnung anbietet

4. Beauftragen Sie nur eine Firma – sonst zahlen Sie doppelt, denn einmal gegebene Notdienstaufträge sind nicht mehr stornierbar und Sie müssen die volle bestellte Leistung bezahlen

5. Vorsicht vor Billigangeboten, dies sind meist nur Lockvogelangebote von Neppern. Z. B. auf die Aussage: „Die Anfahrt kostet 20 Euro und den Rest regeln wir vor Ort.“, sollten Sie sich auf keinen Fall einlassen! Das böse Erwachen kommt hinterher, wenn die Türe geöffnet wurde, vielmals mit Schäden, weil es „angeblich“ nicht anders möglich war. Hier fallen oft unnötige Materialkosten an. Z.B. ein Schliessanlagenzylinder Ihres Hauses kann alleine schon über 400,– Euro kosten, was bei zerstörungsfreien Methoden überhaupt nicht nötig wäre. Dann wird später noch die MwSt., die Rüstzeit, die Anfahrzeit, die Abfahrzeit, die Notdienstzulage, die Pkw-Kosten, die Spezialwerkzeugkosten und, und, und … aufgeschlagen, so dass wir von Rechnungen wissen, welche gar über 1.000,– Euro ausmachten – mit uns nicht! Siehe nochmals Tipp Nr. 2. oben!

6. Vertrauen Sie auf unsere Erfolgsgarantie der zerstörungsfreien Öffnung zum verbindlichen Endpreis mit Bestpreis-Garantie!

* Türen können verriegelt sein, ohne dass sie abgeschlossen wurden! Dies ist z. B. bei selbstverriegelnden Fallen-Riegel-Schlössern, elektronischen Motorschlössern etc. der Fall. Hier ist der Aufwand nicht zum Festpreis mit unserer Garantie der zerstörungsfreien Öffnung abschätzbar. Es gibt zwar noch einige Öffnungstechniken (siehe unsere Videos: Türklinkenangel, Türspionöffner, Vierkantmesser …), mit welchen wir trotzdem rund 50 % dieser Spezialschlösser öffnen können, doch in einigen Fällen ist das Entfernen des Schliesszylinders und der damit verbundene, kostenpflichtige Mehraufwand nicht zu vermeiden. Ebenso können einige von aussen angeschlagene und/oder moderne, sehr dicke Türen nicht mehr geöffnet werden, ohne den Schliesszylinder herauszufräsen. Wir machen diese Einschränkung bei Schliesszylinderlängen über 90 mm oder einer Aussenlänge von über 50 mm fest. Selbstverständlich versuchen wir auch hier immer zerstörungsfreie Öffnungsmethoden und sind meist damit erfolgreich.

Ebenso entfällt die Festpreis-Garantie, wenn Sie oder Dritte durch Eigenversuche und Manipulation Schäden an Schliesszylinder, Schloss, Tür oder Türrahmen angerichtet haben.