Wir geben Ihnen eine Bestpreisgarantie!

Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Notdienstleistungen zum Öffnen zugefallener, nicht verriegelter, intakter Türen, an welchen Sie nicht selbst durch Eigenversuche und Manipulation was beschädigt oder blockiert haben,
keinen Cent mehr kosten
als bei dem Dienstleister, welcher Ihnen oder auch Ihrem Nachbarn mit baugleicher Türe, Schloss und Schliesssystem, eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht hatte. Legen Sie uns einfach bei Auftrags- und Rechnungserstellung dessen alte, kaufmännisch sowie steuerrechtlich ordentliche Rechnung vor. Dann passen wir unseren Preis – wenn überhaupt erforderlich – nach unten an. Die Bestpreis-Garantie gilt auch bei im Hausflur am Schwarzen Brett aushängenden, gültigen Preislisten von örtlichen Mitbewerbern, einschliesslich der Sondernachlässe „zu Gunsten“ der darauf aufgeführten Hausverwaltungen. Die Preislisten müssen ebenfalls die Leistung zum Preis eindeutig beschreiben und dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie diese Bestpreis-Garantie nur unmittelbar bei Leistungserbringung in Anspruch nehmen können und nicht nachdem wir wieder abgefahren sind!