Impressum
Name des Anbieters:
A. Albrecht Dieter Schlüsseldienst Schlüsselnotdienst RW + VS + TUT e. K.
(Kurzform)
A. Albrecht Schlüsseldienst Schlüsselnotdienst Aufsperrdienst Schlüssel-Dienst Schlüssel-Not-Dienst Sicherheitsberatung Auto-, Haus- und Wohnungstüren www.Schluesselnotdienst.info Interimsmanagement Betriebsberatung Abschlepp-Bergungs-Pannendienst-Branche www.Dieter-Albrecht.de www.Asu.Art -Kunst Ärztehauskonzepte www.Doc-In.de Ausbildung Schulung Handel Projektierung Vermittlung Dienstleistung Notdienstleistung mobiler vor Ort Service RW + VS + TUT PLZ-Bereich 78* Inh. Dieter E. Albrecht e. K.
(gem. Handelsregister)
Anschrift des Anbieters:
78628 Rottweil, Stadtgrabenstrasse 6
Herkunftsland:
Deutschland / Germany
Vertretungsberechtigter:
Dieter E. Albrecht
Register und Registernummer:
HRA 734579Ro, eingetragen beim Registergericht Stuttgart
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 811930018
Reglementierte Berufe:
Meisterbetrieb, Kfz-Meister Dieter E. Albrecht
Telefonnummer:
und e-Mail-Adresse:
Adresse: Nachricht
mit der Domainendung: @Dieter-Albrecht.de
Für Schlüsseldienst-Kontakte und -Aufträge:
Adresse: Auftrag
mit der Domainendung: @Schluesselnotdienst.info
Die e-Mail-Adresse ist absichtlich nur zum Abschreiben, da wir nur so verhindern können, dass durch automatische Adressenscanns, wir in Werbeverteiler gelangen. Bitte haben Sie Verständnis hierfür.
Sie sind nicht berechtigt unsere e-Mail-Adressen für Werbezusendungen, Newsletter oder ähnliches zu verwenden!
§§ Siehe dazu Auszüge aus Gerichtsurteilen: „Die Übermittlung unerwünschter Werbung per e-Mail oder Fax stellt eine Störung des Eigentums- und des Persönlichkeitsrechts des Empfängers dar. Für den Kläger stellt es eine nicht zumutbare Belästigung dar, mit zeitlichem und finanziellem Aufwand die von der Beklagten versandten E-Mails abzurufen und zu löschen.“ / „Werbung mittels e-Mail oder Fax an Firmen zu versenden, stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und ist daher unzulässig. Das gleiche gilt auch dann, wenn die e-Mail Adresse aus einer so genannten Mailingliste entnommen wurde. Die Zusendung eines Newsletters darf nur erfolgen, wenn der Empfänger zugestimmt hat. Der Betreiber des Newsletter-Dienstes hat zu beweisen, dass sich der Empfänger in die Liste eingetragen hat.“ / „Die Möglichkeit, sich durch einfache Mitteilung aus der Empfängerliste streichen zu lassen, bewirkt keine Rechtfertigung für die e-Mail-Werbung. Durch diese Mitteilung wird gerade erst deutlich, dass es sich um eine aktive und damit für Werbebotschaften interessante e-Mail-Adresse handelt, die in der Folge besonders häufig von weiteren Werbe-Mails betroffen sein kann.“ / “ Als unerlaubte Werbung auch die Anfrage anzusehen, ob ein Newsletter übersandt werden soll. Für ein behauptetes Einverständnis des Empfängers trägt der Absender der e-Mail die Beweislast, da es sich insoweit um einen Rechtfertigungsgrund handelt.“